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  1. 5 U 171/01 - Aufwendungsersatzanspruch des Verfügungsberechtigten, Bewirtschaftungskosten, Notgeschäftsführung, Instandhaltungsreparaturen, Abnutzungsschäden, Alterungsschäden, Witterungsschäden, Anrechnung der erzielten Mieten und Gebrauchsvorteile durch Eigennutzung
    Leitsatz: 1. Der Anspruch aus § 3 Abs. 3 S. 4 VermG wird nicht durch die Regelung des § 7 Abs. 7 S. 4 VermG eingeschränkt. 2. Zu den ersatzpflichtigen Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung des Vermögenswertes i. S. v. § 3 Abs. 3 S. 2 b VermG zählen auch "Instandhaltungsreparaturen" bei durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüssen und Einflüssen Dritter bedingten Schäden. Ob der Vermögenswert vor einem drohenden Verlust bewahrt werden muß, bleibt offen.
    OLG Brandenburg
    18.07.2002
  2. 1 S 53/20 - Kündigung wegen Gefährdung der Mietsache durch Vernachlässigung
    Leitsatz: 1. Ein Grund zur fristlosen Kündigung gem. § 543 BGB liegt vor, wenn der Mieter die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet; eine solche Gefährdung liegt dann vor, wenn die Mietsache durch die Sorgfaltspflichtverletzung bereits geschädigt worden ist oder wenn der Eintritt eines Schadens nach der Sachlage signifikant höher ist als bei einem vertragsgerechten Verhalten. 2. Nicht jede, wenn auch schon grenzwertige Ansammlung von (Alt-) Papieren, Textilien und Erinnerungsstücken führt zur Annahme einer über das tatsächliche Wohnen hinausgehenden zweckwidrigen Nutzung. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Münster
    16.09.2020
  3. 63 S 167/05 - Mieterhöhungsverlangen in Textform; keine Ausführungen zur Spanneneinordnung; Mietspiegel 2005 für Mieterhöhung ab 1. Oktober 2004
    Leitsatz: 1. Ein Mieterhöhungsverlangen in Textform ist auch dann ausreichend, wenn im Mietvertrag formularmäßig die Schriftform für Vertragsänderungen vereinbart ist. 2. Im Mieterhöhungsverlangen sind keine Ausführungen zur Spanneneinordnung erforderlich. 3. Für eine Miterhöhung ab 1. Oktober 2004 ist der Mietspiegel 2005 heranzuziehen, selbst wenn das Erhöhungsverlangen noch mit dem Mietspiegel 2003 begründet worden ist, weil der Mietspiegel 2005 noch nicht veröffentlicht war. (Leitsätze der Redaktion)
    LG Berlin
    21.10.2005
  4. 67 T 134/08 - Beleidigung des Vermieters als Kündigungsgrund
    Leitsatz: Der Vermieter ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn er oder sein Mitarbeiter bei einer angekündigten Wohnungsbesichtigung vom Mieter mit Worten wie "Halt's Maul!", "Verschwinde!", "Ihr lügt doch!" beleidigt und alsdann aus der Wohnung verwiesen wird. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    18.11.2008
  5. 65 S 333/04 - Fortgeltung der Überleitungsvorschrift zur Mietrechtsreform auch nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz
    Leitsatz: 1. Die Übergangsregelung zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz haben die speziellen Übergangsregelungen zur Mietrechtsreform nicht geändert. 2. Vereinbarungen in Altverträgen über die Verlängerung von Kündigungsfristen sind weiterhin gültig.
    LG Berlin
    18.03.2005
  6. 63 S 99/00 - Fristlose Kündigung bei sich verschlimmernden Mietmängeln; vorbehaltlose Mietzahlung; Störung durch Obdachlose; Kot im Treppenhaus; Heizungsausfall; Wasserschäden; Verwirkung des Kündigungsrechts
    Leitsatz: 1. Eine tropfende Stelle an der Küchendecke, häufig ausfallende Heizung, ihre Notdurft verrichtende Obdachlose im Treppenhaus und Dachschäden auf dem Dachboden geben dem Mieter das Recht zur fristlosen Kündigung nach zwei erfolglosen Abmahnungen jeweils im Abstand von einem Monat. 2. Das Kündigungsrecht des Mieters wird nach § 543 BGB entsprechend § 539 BGB durch vorbehaltlose Mietzinszahlungen nicht verwirkt, wenn sich die ursprünglichen Mängel im Laufe der Zeit verschlimmern. (Leitsätze des Einsenders)
    LG Berlin
    01.12.2000
  7. 62 S 10/98 - Grundvoraussetzungen der Kündigung
    Leitsatz: Eine fristlose Kündigung nach § 544 BGB wegen Schimmelpilzbefalls der Wohnung setzt voraus, daß eine Gesundheitsgefährdung nach objektiven Maßstäben nachgewiesen wird.
    LG Berlin
    11.06.1998
  8. VerfGH 84/04 - Zurückbehaltungsrecht bei Mietmängeln
    Leitsatz: Ein Mieter kann wegen Mängeln in seiner Wohnung die Mietzinszahlung in Höhe des Drei- bis Fünffachen der wegen dieser Mängel angemessenen Mietminderung bis zur Beseitigung des Mangels monatlich zurückhalten. Dieses Recht wegen des Anspruchs auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustandes entfällt auch dann nicht, wenn das Recht auf Mietminderung verwirkt sein sollte. Geht ein Gericht bei Annahme einer verwirkten Mietminderung auf das Zurückbehaltungsrecht nicht ein, verletzt es das Recht auf rechtliches Gehör. (Leitsatz der Redaktion)
    VerfGH Berlin
    19.08.2005
  9. 63 S 237/15 - Keine Gewährleistungsrechte ohne erneute Mängelanzeige, teilweise erfolgreiche Mängelbeseitigung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht
    Leitsatz: Führt der Vermieter nach einer Mängelanzeige Beseitigungsmaßnahmen durch, die nur teilweise erfolgreich sind, ist der Mieter gehalten, den noch bestehenden Mangel erneut anzuzeigen. Anderenfalls entfallen sowohl ein Minderungsrecht als auch ein Zurückbehaltungsrecht. (Leitsatz der Redaktion)
    LG Berlin
    22.07.2016
  10. 6 C 276/18 - Haftung des Vermieters wegen verbotener Eigenmacht
    Leitsatz: Nimmt der Vermieter die Mieträume während der Abwesenheit des Mieters unerlaubt in Besitz, haftet er für den Verlust und die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen. (Leitsatz der Redaktion)
    AG Schöneberg
    14.08.2019