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Urteil Unwirksame Mietenbegrenzungsverordnung Berlin
Schlagworte
Unwirksame Mietenbegrenzungsverordnung Berlin
Leitsätze
1. Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist unwirksam, weil die Begründung nicht ordnungsgemäß veröffentlicht ist (gegen BGH GE 2020, 787).
2. Eine konkrete Begründung fehlt auch, warum ganz Berlin als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt angesehen wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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