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Urteil Unwirksame Mietenbegrenzungsverordnung Berlin


Schlagworte

Unwirksame Mietenbegrenzungsverordnung Berlin

Leitsätze

1. Die Berliner Mietenbegrenzungsverordnung ist unwirksam, weil die Begründung nicht ordnungsgemäß veröffentlicht ist (gegen BGH GE 2020, 787).

2. Eine konkrete Begründung fehlt auch, warum ganz Berlin als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt angesehen wird.

(Leitsätze der Redaktion)

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