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VIII ZR 250/17 - Kein Nachzahlungsbetrag ohne Belegeinsicht bei gewerblicher WärmelieferungLeitsatz: ...7. Februar 2018 - VIII ZR 189/17, NJW 2018...BGH10.04.2019
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VIII ZR 189/17 - Anspruch auf Einsichtnahme in Verbrauchsdaten anderer Mieter bei der Heizkostenabrechnung, keine Vorauszahlungspflicht bei verweigerter BelegeinsichtUrteil: ...- VIII ZR 112/14 -, GE 2015, 4 = NJW 2015, 406 Rn...BGH07.02.2018
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VIII ZR 283/23 - Mieterhöhung wegen Endenergieeinsparung nach Einbau einer ZentralheizungLeitsatz: Der Vermieter einer Wohnung kann eine Mieterhöhung gemäß § 559 Abs. 1 BGB a.F. i.V.m. § 555b Nr. 1 BGB (energetische Modernisierung) verlangen, wenn nach dem Abschluss der zu Modernisierungszwecken vorgenommenen Arbeiten zum (ex ante-) Zeitpunkt der Abgabe der Mieterhöhungserklärung eine (allein) durch die erfolgte bauliche Veränderung hervorgerufene messbare und dauerhafte Einsparung von Endenergie zu erwarten ist. Dies hat der Tatrichter unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten - ggf. mit sachverständiger Hilfe - zu beurteilen, wobei auch auf anerkannte Pauschalwerte zurückgegriffen werden kann.BGH26.03.2025
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VIII ZR 118/19 - Einsichtsrecht in ZahlungsbelegeLeitsatz: Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zugrunde liegenden Zahlungsbelege.BGH09.12.2020
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VIII ZR 264/19 - Ermittlung der Heizkosten durch Verbrauch vergleichbarer RäumeLeitsatz: 1. Für die Vergleichbarkeit von Räumen im Sinne der Vorschrift des § 9a Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 HeizkostenVO kommt es nicht zwingend darauf an, dass sich diese in demselben Gebäude wie diejenigen befinden, für die eine Schätzung des Wärmeverbrauchs zu erfolgen hat. 2. Da es nicht Zweck des § 9a HeizkostenV ist, eine exakte Ermittlung des Verbrauchs sicherzustellen, sind die mit der Schätzung nach 9a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV einhergehenden Ungenauigkeiten hinzunehmen.3. Das Ersatzverfahren nach § 9a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV darf auch in mehreren aufeinander folgenden Abrechnungsperioden angewandt werden. Die dafür notwendigen Voraussetzungen, namentlich der genannte Geräteausfall bzw. zwingende Grund, muss dann für jeden solcher mehrfach hintereinander liegenden Abrechnungszeiträume vorliegen. 4. Für die formelle Ordnungsgemäßheit der Betriebskostenabrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die dort für den jeweiligen Mieter angesetzten Kosten auf abgelesenen Messwerten oder einer Schätzung beruhen und ob eine vom Vermieter vorgenommene Schätzung den Anforderungen des§ 9a Abs. 1 Satz 1 HeizkostenV entspricht.(Nichtamtliche Leitsätze)BGH27.10.2021
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VIII ZR 66/20 - Begrenzung des grundsätzlichen Anspruchs des Mieters auf Einsicht in die Originalbelege der BetriebskostenabrechnungLeitsatz: a) Ein Mieter kann hinsichtlich der bei einer Betriebskostenabrechnung vom Vermieter geschuldeten Belegvorlage grundsätzlich Einsicht in die Originale der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung verlangen, ohne insoweit ein besonderes Interesse darlegen zu müssen.b) In Ausnahmefällen kann es nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) allerdings in Betracht kommen, dass der Vermieter lediglich die Vorlage von Kopien oder Scanprodukten schuldet. Die Frage, ob ein solcher Ausnahmefall gegeben ist, entzieht sich allgemeiner Betrachtung und ist vom Tatrichter unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.BGH15.12.2021
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VIII ZR 150/20 - Kein Rückzahlungsanspruch des Mieters bei verweigerter Einsicht in die Ab-rechnungsunterlagenLeitsatz: 1. Wenn der Vermieter im laufenden Mietverhältnis die Einsichtnahme in die Belegunterlagen zur Betriebskostenabrechnung zu Unrecht verweigert, kann der Mieter nicht Erstattung von Abschlagszahlungen oder von geleisteten Nachzahlungen verlangen (Bestätigung von BGH, GE 2010, 1534).2. Das gilt auch bei preisgebundenem Wohnraum, so dass der Mieter zunächst auf eine Klage auf Vorlage der Belege zu verweisen ist.3. Die Abweisung der verfrüht erhobenen Klage auf Rückzahlung als „derzeit unbegründet“ muss nicht in den Urteilstenor aufgenommen werden.(Leitsätze der Redaktion)BGH26.10.2021
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VIII ZR 114/21 - Mieters Einsichtsrecht in Abrechnungsunterlagen bei verschwistertem DienstleisterLeitsatz: ...Senatsurteil vom 27. Oktober 2021 - VIII ZR 102/21 -)....BGH27.10.2021
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VIII ZR 429/21 - Befürchtete Verschlimmerung der Krankheit als unzumutbare Härte, Einholung eines FachgutachtensLeitsatz: 1. Beruft sich der Mieter gegenüber dem Räumungsverlangen des Vermieters substantiiert auf eine unzumutbare Härte, weil ein Umzug zu einer Verschlimmerung des Krankheitsbildes führen würde, ist darüber Beweis zu erheben.2. Die Abwägung der wechselseitigen Interessen von Vermieter und Mieter hat nach dem Sachstand bei Schluss der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz zu erfolgen (Bestätigung von BGH, GE 2020, 924).(Leitsätze der Redaktion)BGH30.08.2022
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VIII ZR 102/21 - Mieters Einsichtsrecht in Abrechnungsbelege bei Beauftragung von SubunternehmernLeitsatz: ...(Fortentwicklung von Senatsurteil vom 3. Juli 2013 - VIII...BGH27.10.2021