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Urteil Mieters Einsichtsrecht in Abrechnungsunterlagen bei verschwistertem Dienstleister


Schlagworte

Mieters Einsichtsrecht in Abrechnungsunterlagen bei verschwistertem Dienstleister

Leitsatz

Zum Einsichtsrecht eines Mieters bezüglich der Abrechnungsunterlagen zu einer Betriebskostenabrechnung, wenn der Vermieter eine (Schwester-) Gesellschaft mit einer Dienstleistung beauftragt und den von dieser in Rechnung gestellten Betrag auf die Mieter umlegt (im Anschluss an Senatsurteil vom 27. Oktober 2021 - VIII ZR 102/21 -).

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