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  1. 8 C 255/94 - Kündigungsfrist; Werkswohnung im Beitrittsgebiet; Betriebsangehöriger als alleiniger Mieter
    Leitsatz: 1. Bei einer Werkwohnung wurden in der DDR nicht beide Ehegatten Mieter, sondern nur der Mitarbeiter des Betriebes. 2. Mit dem 3. Oktober 1990 sind vertragliche Vereinbarungen unwirksam geworden, die die Kündigungsfrist von zwei Wochen für den Mieter entsprechend § 120 Abs. 2 ZGB lediglich wiederholten.
    AG Berlin-Köpenick
    14.11.1994
  2. 6 C 219.94 - Mieterhöhungsverlangen; Zurückbehaltungsrecht wegen behebbarer Mängel
    Leitsatz: 1. Der Mieter hat wegen behebbarer Mängel kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Erhöhungsverlangen nach § 2 MHG. 2. Fehlt es an einem besonderen Klageantrag, ist der Mieter zur Zustimmung erst ab Klagezustellung zu verurteilen.
    AG Charlottenburg
    24.06.1994
  3. 5 C 550/93 - Mietgebrauch; Parabolantenne
    Leitsatz: Kein Anspruch eines türkischen Mieters in Berlin auf Anbringung ei-ner Parabolantenne, wenn ein Kabelanschluß vorhanden ist.
    AG Charlottenburg
    07.02.1994
  4. 3 C 517/93 - Kündigung; Sperrfrist bei Umwandlung in Wohnungseigentum
    Leitsatz: Die Kündigungssperrfrist nach § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB beginnt mit jeder Veräußerung neu zu laufen.
    AG Charlottenburg
    09.05.1994
  5. 15 C 127/94 - Kündigung; Begründung mit sich gegenseitig ausschließenden Gründen
    Leitsatz: Begründet der Vermieter eine Kündigung in einem oder mehreren Schreiben mit sich gegenseitig ausschließenden Gründen (wirtschaftliche Verwertung und Eigenbedarf), ist die Kündigung unwirksam.
    AG Charlottenburg
    10.06.1994
  6. 642 C 519/93 - Mieterhöhung; Nachtstromspeicherofen; Gasetagenheizung
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung nach Ersetzung von Nachtstromspeicheröfen durch eine Gasetagenheizung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter nicht öffentlich-rechtlich zu dieser Maßnahme verpflichtet wurde und die Nachtstromspeicheröfen voll funktionstüchtig waren.
    AG Hamburg-Harburg
    25.02.1994
  7. 10 C 326/94 - Tierhalterhaftung; Katzen; Haftpflichtschaden; Mietwohnung; Versicherung; Tierhaltung
    Leitsatz: Eine Versicherung muß nicht für den Schaden aufkommen, den die Katze eines Mieters durch Urinieren im Hausflur verursacht, wenn sich nach den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen der Versicherungsschutz nicht auf übermäßige Beanspruchung der gemieteten Wohnung erstreckt.
    AG Karlsruhe
    10.11.1994
  8. 214 C 240/94 - Gesundheitsgefährdung durch eindringendes Hochwasser
    Leitsatz: Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Gesundheitsgefährdung ist berechtigt, wenn infolge Hochwassers mit Schlamm und Fäkalien durchsetztes Abwasser aus der Kanalisation in die Wohnung gedrückt wird, so daß diese zum Teil mehrere Zentimeter unter Wasser steht. Macht der Vermieter die Beauftragung einer Firma zum Abpumpen des eingedrungenen Abwassers von einer Kostenbeteiligung des Mieters abhängig, kann in der Ausnutzung der Notsituation eine widerrechtliche Drohung liegen.
    AG Köln
    08.09.1994
  9. 4 C 424/93 - Warmwasserversorgungsanlage; Wasserverbrauchskosten; Betriebskostenumlage
    Leitsatz: 1. Der Vermieter kann die Kosten des Wasserverbrauchs bei einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage nach Ziffer 5 der Anlage zu § 1 Abs. 5 BetrKostUV auch nach Ziffer 2 der Anlage auf den Mieter umlegen. 2. In diesem Falle sind die Wasserkosten bei der Kappungsgrenze nach § 4 Abs. 3 BetrKostUV nicht zu berücksichtigen.
    AG Mitte
    02.02.1994
  10. 3 C 552/93 - Kündigung, vertragswidriger Gebrauch, Gewerbenutzung, Bordellbetrieb
    Leitsatz: Richtet der Mieter von Gewerberäumen vertragswidrig einen Bordellbetrieb ein, kann eine fristlose Kündigung wegen vertragswidrigen Gebrauchs auch ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein.
    AG Mitte
    06.01.1994