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  1. V ZB 43/93 - Teilungserklärung; Erwerberhaftung für Wohngeldrückstände
    Leitsatz: Die durch Teilungserklärung getroffene Bestimmung, wonach auch der Erwerber einer Eigentumswohnung für Wohngeldrückstände des Voreigentümers haftet, ist grundsätzlich wirksam.
    BGH
    24.02.1994
  2. 642 C 519/93 - Mieterhöhung; Nachtstromspeicherofen; Gasetagenheizung
    Leitsatz: Eine Mieterhöhung nach Ersetzung von Nachtstromspeicheröfen durch eine Gasetagenheizung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter nicht öffentlich-rechtlich zu dieser Maßnahme verpflichtet wurde und die Nachtstromspeicheröfen voll funktionstüchtig waren.
    AG Hamburg-Harburg
    25.02.1994
  3. VG 30 A 432.93 - Machtmißbrauch; Redlichkeit; Erbbaurecht; Unmöglichkeit der Restitution
    Leitsatz: 1. Zum Rechtsbegriff "Machtmißbrauch" und "Redlichkeit". 2. Ein befristetes Erbbaurecht hat sich mit Inkrafttreten des EGZGB in ein unbefristetes verwandelt. 3. Die Rückerstattung eines entzogenen unbefristeten Erbbaurechts ist rechtlich nicht unmöglich, wenn der Berechtigte zur Zeit der Umwandlung noch im Grundbuch eingetragen war.
    VG Berlin
    25.02.1994
  4. 65 S 270/93 - Modernisierung; Etagenheizungsumstellung auf Fernwärme; Heizenergieeinsparung; Modernisierungsankündigung
    Leitsatz: Die Umstellung einer Etagenheizung auf Fernwärme ist in Berlin eine Modernisierung.
    LG Berlin
    25.02.1994
  5. BVerwG 8 C 2.92 - Wohnungseigentümergemeinschaft; Müllabfuhrgebührenbescheid; Unbestimmtheit des Adressaten; Adressat; Gebührenfestsetzung; Bekanntgabe eines Gebührenbescheids; Vertretungsmacht; Bevollmächtigung; Anscheinsvollmacht; Duldungsvollmacht
    Leitsatz: 1. Ein an die "Wohnungseigentümergemeinschaft X-Straße, z. Hd. des Verwalters" gerichteter Müllabfuhrgebührenbescheid ist nach schleswig holsteinischem Verwaltungsverfahrensrecht nicht wegen Unbestimmtheit des Adressaten nichtig, denn im Wege der vorrangig gebotenen Auslegung ist einem solchen Bescheid jedenfalls dann, wenn die Gebührenfestsetzung die auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Gebühren ausweist, mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen, daß die einzelnen Wohnungseigentümer herangezogen werden sollen. 2. Die Bekanntgabe eines solchen Gebührenbescheides durch Übersendung einer Ausfertigung an den Verwalter kann auch ohne Vorliegen einer gesetzlichen Vertretungsmacht gemäß § 27 Abs. 2 WEG oder einer ausdrücklichen rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung nach den Grundsätzen der Anscheins- oder Duldungsvollmacht wirksam sein.
    BVerwG
    25.02.1994
  6. BVerwG 7 C 32.92 - Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Neubauernerbe; Bodenreformgrundstück des Neubauern; Bodenreformeigentum
    Leitsatz: 1. Die nach dem Tode eines DDR Neubauern erfolgte Rückführung seiner Bodenreformgrundstücke in den staatlichen Bodenfonds ist keine entschädigungslose Enteignung der Erben des Neubauern i. S. des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG. 2. Das an Bodenreformgrundstücken bestehende Bodenreformeigentum war persönliches Arbeitseigentum des Neubauern, dem von vornherein die Belastung innewohnte, bei Aufgabe der Bodenreformwirtschaft in den Bodenfonds zurückzufallen, und das nur mit staatlicher Genehmigung auf einen entsprechend qualifizierten Erben oder sonstigen Dritten übertragen werden konnte.
    BVerwG
    25.02.1994
  7. BVerwG 7 B 151.93 - Untägigkeitsklage; Restitutionsantrag
    Leitsatz: § 37 Abs. 1 VermG schließt eine Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO nicht aus.
    BVerwG
    01.03.1994
  8. VG 13 A 243/93 - Zweckentfremdungsgenehmigung; Ersatzwohnraum; Dachwohnung
    Leitsatz: 1. Ein Anspruch auf Erteilung einer Zweckentfremdungsgenehmigung kann auch dann bestehen, wenn als Ersatzwohnraum eine Dachwohnung mit Sauna und Kamin geschaffen wird. 2. Der neue Wohnraum muß nicht in der Absicht geschaffen worden sein, zweckentfremdeten Wohnraum zu ersetzen.
    VG Berlin
    02.03.1994
  9. 2 (1) B 187/94 - Investive Veräußerung; Investitionsvorrangbescheid; Rückübertragungsausschluss; Ausschlussgrund; Auflassung
    Leitsatz: 1. Eine Veräußerung i. S. d. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG liegt bei einem mehraktigen Rechtsgeschäft wie der Grundstücksveräußerung jedenfalls mit Abschluß der Auflassung vor. 2. § 11 Abs. 2 S. 1 InVorG unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.
    VG Greifswald
    02.03.1994
  10. VG 26 A 20.94 - Parteivermögen; Treuhandverwaltung; Sicherungszweck; Parteiunternehmen; Altvermögen
    Leitsatz: Ein mit der SED/PDS verbundenes Unternehmen unterliegt den Beschränkungen des Parteiengesetzes DDR auch dann, wenn es im Geltungsbereich des Grundgesetzes gegründet worden ist und dort seinen Sitz hatte.
    VG Berlin
    04.03.1994