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Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; entschädigungslose Enteignung; Neubauernerbe; Bodenreformgrundstück des Neubauern; Bodenreformeigentum

Leitsätze

1. Die nach dem Tode eines DDR Neubauern erfolgte Rückführung seiner Bodenreformgrundstücke in den staatlichen Bodenfonds ist keine entschädigungslose Enteignung der Erben des Neubauern i. S. des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG.

2. Das an Bodenreformgrundstücken bestehende Bodenreformeigentum war persönliches Arbeitseigentum des Neubauern, dem von vornherein die Belastung innewohnte, bei Aufgabe der Bodenreformwirtschaft in den Bodenfonds zurückzufallen, und das nur mit staatlicher Genehmigung auf einen entsprechend qualifizierten Erben oder sonstigen Dritten übertragen werden konnte.

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