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Suchergebnis Urteilssuche (61 - 70 von 487)
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VG 9 A 306.93 - Investitionsvorrangbescheid; InvestitionsvorhabenLeitsatz: Zum Vorhaben im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 InVorG können auch solche Maßnahmen (§ 4 Abs. 3 InVorG) gehören, die vor Erlaß des Investitionsvorrangbescheides bereits verwirklicht wurden.VG Berlin22.02.1994
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5 K 341/92.Me - komplexer Wohnungsbau; Wohnungsneubau; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss; AusschlussgrundLeitsatz: Ob ein Fall des komplexen Wohnungsbaus vorliegt, richtet sich noch nach der bestimmten Normierung des DDR-Rechts. Hiernach gehört der Neubau von volkseigenen und genossenschaftlichen Wohnungen einschließlich des Wohnungsbaues in innerstädtischen Gebieten zu den Investitionen des komplexen Wohnungsbaus.VG Meiningen22.02.1994
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4 (3) A 747/93 - Bodenreformeigentum; unlautere Machenschaft; Zweckgerichtetheit der Nötigungshandlung; NeubauernstelleLeitsatz: 1. Bodenreformeigentum ist als beschränktes Eigentum durch die einschlägigen Bodenreformverordnungen eingeführt worden und steht dem Nießbrauch nach § 1030 BGB als Rechtsinstitut am nächsten. 2. a) Unlautere Machenschaften i. S. d. § 1 Abs. 3 VermG liegen erst vor, wenn die Maßnahmen direkt auf die Entziehung des Vermögenswertes ausgerichtet werden. b) Die Anfrage der Staatssicherheit beim Bürgermeister nach Fluchtplänen genügt diesen Anforderungen nicht.VG Greifswald23.02.1994
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26 W 8160/93 - StreitigkeitenLeitsatz: Für Streitigkeiten aufgrund §§ 20 a, 20 b PartG-DDR ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.KG23.02.1994
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BVerwG 7 C 28.93 - Besitzeinweisung in Unternehmensteil; Unternehmenserwerb durch Ankauf von RestanteilenLeitsatz: Die vorläufige Einweisung in den Besitz eines Unternehmensteils setzt die Entflechtung des Unternehmens voraus. Der Berechtigte darf nur insoweit in den Besitz eines aus mehreren Unternehmen zusammengefaßten Unternehmens eingewiesen werden, als er seine Rückgabeberechtigung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht hat. Ein Unternehmen, das erst im Wege des Ankaufs von Restanteilen nach § 6 Abs. 5 Satz 4 VermG insgesamt in die Hand des Berechtigten gelangt, kann nicht Gegenstand der vorläufigen Besitzeinweisung sein.BVerwG24.02.1994
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BVerwG 7 C 22.93 - Rückübertragungsanspruch, Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Erträgnisse des treuhandverwalteten VermögenswertesLeitsatz: Das Vermögensgesetz gewährt keinen Anspruch auf Herausgabe der während der Treuhandverwaltung gezogenen und an den Staatshaushalt der DDR abgeführten Erträgnisse des verwalteten Vermögenswertes.BVerwG24.02.1994
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BVerwG 7 C 20.93 - Unternehmensrückgabeanspruch bei Eingliederung des entzogenen Unternehmens; Vertretungsbefugnis der Treuhandanstalt bei Anteilsrechten an ihren Kapitalgesellschaften; Feststellungswirkung des Bescheides über Unternehmensrückgabeanspruch; UnternehmensbeteiligungsanspruchLeitsatz: 1. Die Änderungen des Vermögensgesetzes durch das Gesetz zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen vom 22. März 1991 - BGBl. I S. 766 - (PrHBG) finden auch auf solche Restitutionsverfahren Anwendung, die beim Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits anhängig waren. 2. § 2 Abs. 3 Satz 3 VermG enthält keine Ermächtigung an die Treuhandanstalt, die Rechte der in ihrem Eigentum stehenden Kapitalgesellschaften an deren Stelle im eigenen Namen geltend zu machen, sondern eine gesetzliche Vertretungsregelung. 3. Der Anspruch auf Unternehmensrückgabe bezieht sich im Falle der Eingliederung des entzogenen Unternehmens in ein anderes Unternehmen nur auf denjenigen Teil des Gesamtunternehmens, der dem entzogenen Unternehmen entspricht. 4. Ein Bescheid des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen, in dem ein Anspruch auf Rückgabe eines Unternehmens festgestellt wird, enthält zugleich die Feststellung, daß der Inhaber des festgestellten Anspruchs hinsichtlich des zu übertragenden Unternehmens Berechtigter im Sinne von § 2 Abs. 1, § 6 VermG ist (im Anschluß an das Urteil vom 29. September 1993 - BVerwG 7 C 39.92 - VIZ 1994, 25 [26]). Eine solche Berechtigung kann auch in dem Anspruch auf Einräumung einer Unternehmensbeteiligung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 VermG bestehen. 5. Ist das entzogene Unternehmen ununterscheidbar in einem anderen Unternehmen aufgegangen, so ist weder ein Anspruch auf Unternehmensrückgabe nach § 6 Abs. 1 Satz 1 VermG noch ein Anspruch auf Einräumung einer Unternehmensbeteiligung nach § 6 Abs. 5 Satz 2 VermG gegeben.BVerwG24.02.1994
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2 K 131/93.Me - Klagebefugnis; Investitionsvorrangbescheid; Anfechtbarkeit der KostenentscheidungLeitsatz: Keine Klagebefugnis einer Gemeinde gegen einen Widerspruchsbescheid (Kosten), der im Vollzug des InVorG ergeht.VG Meiningen24.02.1994
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4 RE-Miet 3/93 - Rechtsentscheidvorlage; Mietvorauszahlung; Aufrechnungsbeschränkung; AufrechnungsanzeigeLeitsatz: Ist eine AGB-Klausel im Mietvertrag, wonach die Miete spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im voraus zu zahlen ist, wirksam, wenn sie mit einer Klausel zusammentrifft, nach der der Mieter gegen eine Mietzinsforderung nur aufrechnen kann, wenn die Forderung, mit der aufgerechnet wird, entweder auf § 538 BGB beruht oder un-bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und eine Aufrechnung oder das Geltendmachen eines Rückbehaltungsrechts nur wirksam ist, wenn der Mieter dem Vermieter die Absicht der Aufrechnung oder der Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts einen Monat vor Fälligkeit der Miete schriftlich angezeigt hat?OLG Schleswig-Holstein24.02.1994
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3 C 556/93 - Mangel, Beseitigungsausschluss, Minderungsausschluss, vorbehaltlose Mietzahlung, Altbaumieterhöhungsausschluss wegen erheblicher SchädenLeitsatz: 1. Bei vorbehaltloser Mietzahlung über einen längeren Zeitraum ent-fällt auch ein Instandsetzungsanspruch des Mieters. 2. Eine Mieterhöhung ist wegen erheblicher Schäden an den Fenstern nach der 2. Grundmietenverordnung dann ausgeschlossen, wenn zumindest zwei Drittel der Fenster einer Gebäudeeinheit (hier: Vorderhaus) erhebliche Schäden aufweisen.AG Mitte24.02.1994