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Urteil Rückübertragungsanspruch, Restitutionsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch, Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Erträgnisse des treuhandverwalteten Vermögenswertes
Leitsatz
Das Vermögensgesetz gewährt keinen Anspruch auf Herausgabe der während der Treuhandverwaltung gezogenen und an den Staatshaushalt der DDR abgeführten Erträgnisse des verwalteten Vermögenswertes.
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