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  1. XII ZR 241/92 - Verordnung über die Bodenreform vom 3. September 1945
    Leitsatz: a) Grundstücke aus der Bodenreform durften nach Art. VI Abs. 1 der Verordnung über die Bodenreform nicht veräußert werden; die - konstitutive - Entscheidung über einen "Besitzwechsel" war den zuständigen staatlichen Organen vorbehalten. b) Privatrechtliche Vereinbarungen zur Übertragung des Eigentums an Bodenreformgrundstücken waren nach dem für das Beitrittsgebiet bisher geltenden Recht wegen Verstoßes gegen ein in Rechtsvorschriften enthaltenes Verbot nichtig, § 68 Abs. 1 Nr. 1 ZGB. c) Die Aufhebung der gesetzlichen Verfügungsverbote durch § 1 Satz 2 des Gesetzes über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform führte nicht zur Heilung eines solchen Verstoßes.
    BGH
    01.06.1994
  2. V ZR 241/92 - Wohnungseigentum; Wohnungsgrundbuch; Grundstückskaufvertrag; Wohnungseigentumskaufvertrag; Beurkundung; Eintragungsbewilligung, Teilungserklärung; Wohnungskauf
    Leitsatz: a) Ist Gegenstand eines notariellen Vertrages der Kauf von Wohnungseigentum, so genügt für dessen Bezeichnung die Angabe des betreffenden Wohnungsgrundbuches. b) Übernimmt in einem Grundstückskaufvertrag - oder beim Kauf von Wohnungseigentum - der Käufer eine Verbindlichkeit des Verkäufers aus einem anderen Schuldverhältnis, muß der Inhalt der übernommenen Verpflichtung nicht mitbeurkundet werden.
    BGH
    04.03.1994
  3. BLw 110/93 - Abfindungsvereinbarung; LPG; Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft
    Leitsatz: Mitglied und LPG sind grundsätzlich an eine Abfindungsvereinbarung (hier: vom 19. Dezember 1990) gebunden, mit der die Mitgliedschaft einvernehmlich aufgehoben und gleichzeitig die Höhe der Abfindung festgelegt wird.
    BGH
    01.07.1994
  4. BLw 95/93 - LPG-Mitgliedschaft; Austritt aus der LPG Typ I; Verwirkung von Mitgliedschaftsrechten
    Leitsatz: 1. Ein Beschluß der LPG Vollversammlung, wonach die Mitgliedschaft bei allen Mitgliedern mit Erreichen des Rentenalters erlischt, wenn sie ihre Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung stellen, ist unwirksam. 2. Ein Austritt aus der LPG Typ I ohne Beteiligung der Mitgliederversammlung war ausgeschlossen. 3. Die Mitgliedschaft in einer LPG kann nicht verwirkt werden, sondern allenfalls die aus der Mitgliedschaft folgenden Rechte.
    BGH
    01.07.1994
  5. VIII ZR 62/93 - Volkseigene Güter; Umwandlung; Kapitalgesellschaften im Aufbau; landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft (LPG); Wirtschaftseinheit des DDR-Rechts; Vermögensübernahme
    Leitsatz: Volkseigene Güter der ehemaligen DDR, die bis zum 3. Oktober 1990 nicht in das Eigentum der Länder oder Kommunen übertragen worden sind, sind zu diesem Zeitpunkt kraft Gesetzes in Kapitalgesellschaften im Aufbau umgewandelt worden.
    BGH
    06.07.1994
  6. XII ZR 77/93 - Mietkaution für Gewerberaum; Barkaution; Verzinsungspflicht
    Leitsatz: Eine aufgrund eines Mietvertrages über gewerbliche Räume geleistete Mietkaution ist vom Vermieter regelmäßig auch dann vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Bestimmung über eine Verzinsung enthält (Fortführung von BGHZ 84, 345).
    BGH
    21.09.1994
  7. XII ZR 50/94 - Rechtsmittelbeschwer; Räumungsurteil mit Abweisung der Fortsetzungswiderklage
    Leitsatz: Zur Bemessung der Rechtsmittelbeschwer, wenn ein Mieter zur Räumung verurteilt und seine Widerklage auf Zustimmung zur Fortsetzung des Mietverhältnisses abgewiesen wurde.
    BGH
    28.09.1994
  8. XII ZR 3/93 - Nutzungsentschädigung für Alleinnutzung der Ehewohnung nach Scheidung nach Kostenmiete
    Leitsatz: Die Nutzungsentschädigung, die ein Ehegatte nach der Trennung dem anderen Ehegatten zu zahlen hat, weil er eine im gemeinsamen Eigentum stehende Wohnung allein nutzt, hat sich an der Kostenmiete zu orientieren, wenn die Wohnung i. S. d. § 88 b des II. WoBauG preisgebunden ist.
    BGH
    13.04.1994
  9. XII ZR 188/92 - Mietgebrauch; Brandschaden; Beweislast
    Leitsatz: Ist streitig, ob vermietete Räume infolge des Mietgebrauchs beschädigt worden sind, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, daß die Schadensursache dem Obhutsbereich des Mieters entstammt; eine in seinen eigenen Verantwortungsbereich fallende Schadensursache muß der Vermieter ausräumen.
    BGH
    18.05.1994
  10. XII ZR 16/93 - Schadensersatz; Kausalitätsnachweis; Anscheinsbeweis; Beweislast; Hinweispflicht des Gerichts
    Leitsatz: Zur Verteilung der Beweislast, wenn der Vermieter wegen einer Ölkontamination des Bodens und einer Verunreinigung des Grundwassers von dem Mieter, der auf dem Mietgrundstück längere Zeit eine Tankanlage für Mineralöl unterhalten hat, Schadensersatz fordert.
    BGH
    27.04.1994