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Urteil Mietkaution für Gewerberaum
Schlagworte
Mietkaution für Gewerberaum; Barkaution; Verzinsungspflicht
Leitsatz
Eine aufgrund eines Mietvertrages über gewerbliche Räume geleistete Mietkaution ist vom Vermieter regelmäßig auch dann vom Empfang an zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz zu verzinsen, wenn der Vertrag keine ausdrückliche Bestimmung über eine Verzinsung enthält (Fortführung von BGHZ 84, 345).
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