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Suchergebnis Urteilssuche (41 - 50 von 487)

  1. 67 S 334/94 - Unwirksamkeit einer Wohnraummietvereinbarung; Mietvereinbarung; Vergleichsmiete; Mietpreisüberhöhung; Rückzahlungsanspruch; Veränderungen der ortsüblichen Vergleichsmiete
    Leitsatz: Die einmal eingetretene teilweise Unwirksamkeit einer Wohnraummietzinsvereinbarung wegen wesentlicher Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete bleibt von einer nachfolgenden Änderung der ortsüblichen Vergleichsmiete unberührt.
    LG Berlin
    28.11.1994
  2. BVerwG 7 C 57.93 - Vermögenszuordnung; Drittklage; Beiladung
    Leitsatz: Hat die Vermögenszuordnungsbehörde einen Vermögensgegenstand der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet, ist diese zu dem Verfahren über die Klage eines Dritten gegen den Vermögenszuordnungsbescheid beizuladen.
    BVerwG
    28.11.1994
  3. 5 W 32/94 - Konsumgenossenschaft; Heilung; Kaufvertrag; Einigung; Grundstückseigentum; Buchersitzung; Fristhemmung; Grundbuchberichtigungsanspruch; Verwirkung
    Leitsatz: 1. Zur Wirksamkeit der Eigentumsübertragung an Grundstücken der Konsumgenossenschaften durch den Verband Deutscher Konsumgenossenschaften eGmbH an den Staat der DDR in den Jahren 1956/1957. 2. Eine wirksame Auflassung und eine darauf beruhende Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages (§ 313 Satz 2 BGB/DDR) setzte 1956/1957 gemäß § 925 BGB/DDR eine Einigung vor einer der damals zuständigen Stellen voraus. Für den Übergang von Grundstückseigentum der Konsumgenossenschaften in das Eigentum des Volkes bestand kein Sonderrecht. 3. Der Ablauf der Buchersitzungsfrist nach § 900 Abs. 1 BGB/DDR war für den gesamten Zeitraum bis zum Außertrafttreten des BGB/DDR am 1. Januar 1976 entsprechend § 900 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. §§ 939, 202, 203 BGB/DDR gehemmt, da es den Konsumgenossenschaften praktisch nicht möglich war, einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung, verbunden mit der Geltendmachung der Nichtigkeit der mit der Eigentumsübertragung zusammenhängenden Verträge, einzufordern oder gar durchzusetzen. 4. Der Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB ist nicht verwirkt, weil die Konsumgenossenschaften zumindest bis zum Frühjahr 1990 aus politischen Gründen keine erfolgversprechende Möglichkeit hatten, diesen Anspruch durchzusetzen.
    OLG Brandenburg
    25.11.1994
  4. 63 S 226/94 - Kündigung; Verwertungskündigung; Kündigungserklärung; Nachteil
    Leitsatz: 1. Für eine Verwertungskündigung muß der Vermieter einen erheblichen Nachteil in der Kündigung angeben. 2. Die schlichte Behauptung, bei einem Verkauf im vermieteten Zustand sei eine Einbuße von 120.000 DM zu erwarten, reicht nicht.
    LG Berlin
    25.11.1994
  5. 9 O 419/94 - Maklerprovision; Provisionsanspruch; schwebende Unwirksamkeit des Grundstückskaufvertrages
    Leitsatz: 1. Ist der Grundstückskaufvertrag mangels Genehmigung noch schwebend unwirksam, besteht kein Anspruch auf Maklerprovision. 2. Ein erfolgsunabhängiger Provisionsanspruch bedarf einer eindeutigen und klaren Individualvereinbarung
    LG Rostock
    25.11.1994
  6. 3 Ss 149/94 - Gewässerverunreinigung; Öltankprüfung; Heizöllagerung; Stahltank; Korrosionsschutz; Dichtigkeitsprüfung; Sorgfaltspflicht
    Leitsatz: Zum Umfang der Sorgfaltspflichten beim Lagern von Heizöl in Stahltanks im Keller.
    OLG Celle
    24.11.1994
  7. 5 W 48/94; 5 W 53/94 - Eigentumsstörung; Unterlassungsanspruch gegen staatlicher Verwalter; Verfügungsbefugnis des staatlichen Verwalters; Rückwirkung der Grundstücksverkehrgenehmigung; Vertrauensschutz für Verfügungen des früheren staatlichen Verwalters
    Leitsatz: 1. Eine unberechtigte Verfügung über das Eigentum stellt eine Störung des Eigentums i. S. d. § 1004 Abs. 1 BGB dar. 2. Zur Verfügungsbefugnis des staatlichen Verwalters gemäß § 11 Abs. 2, § 15 Abs. 3 VermG. 3. Die Erteilung der Grundstücksverkehrgenehmigung gemäß §§ 1, 2 GVVO wirkt auf den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zurück. 4. Der Wegfall der Verfügungsbefugnis des Staatlichen Verwalters gemäß § 11 a Abs. 1 Satz 1 VermG vor Eintragung des Erwerbers im Grundbuch ist gemäß § 11 Abs. 2 und 4, § 15 Abs. 2 und 3, § 11 a Abs. 1 Satz 3 VermG unschädlich. Diese Vorschriften enthalten eine vorrangige Sonderregelung gegenüber den allgemeinen Bestimmungen der §§ 873, 878 BGB. 5. § 878 BGB findet auch dann - entsprechend - Anwendung, wenn die Verfügungsbefugnis des Staatlichen Verwalters nach bindender Einigung (§ 873 Abs. 2 BGB) und Einreichung des Antrags auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Erwerbers bei dem Grundbuchamt wegfällt.
    Brdbg. OLG
    24.11.1994
  8. 3 ObOWi 93/94 - Bauliche Änderung; Erhaltungssatzung; Ausstattungszustand; Durchschnittswohnung
    Leitsatz: 1. Der Einbau bisher nicht vorhandener Bäder, Toiletten und Zentralheizungsanlagen in Wohnhäuser stellt die Änderung baulicher Anlagen im Sinne von § 172 Abs. 1 Satz 1 BauGB dar und bedarf daher im Gebiet einer Erhaltungssatzung der Genehmigung. 2. Für die Genehmigungsbedürftigkeit baulicher Änderungen spielt es keine Rolle, ob die Maßnahmen von städtebaulicher Bedeutung sind oder ob sie dazu dienen, den neuzeitlichen Ausstattungszustand einer Durchschnittswohnung herzustellen.
    BayObLG
    23.11.1994
  9. XII ZR 150/93 - Mietausfallschaden; Verjährung; selbständiges Beweisverfahren
    Leitsatz: a) Kommt der Mieter mit der vertraglichen Verpflichtung in Verzug, die Mietsache zum Ende des Mietverhältnisses instand zu setzen, so ist der Anspruch des Vermieters auf Ersatz eines Mietausfallschadens nach § 286 Abs. 1 BGB auf eine abhängige Nebenleistung i. S. d. § 224 BGB gerichtet. Soweit der Anspruch auf die abhängige Nebenleistung vor der Verjährung des Hauptanspruchs eingeklagt worden ist, findet § 224 BGB keine Anwendung. b) Die §§ 477 Abs. 2, 639 Abs. 1 BGB, nach denen das selbständige Beweisverfahren die Verjährung unterbricht, sind auf mietrechtliche Ansprüche nicht anzuwenden.
    BGH
    23.11.1994
  10. II R 53/94 - Grunderwerbssteuer; Bemessungsgrundlage für in Zusammenhang mit dem Grundstückskaufvertrag errichteten Gebäuden
    Leitsatz: 1. Der objektive enge sachliche Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und den zur Errichtung des Gebäudes abgeschlossenen Verträgen, durch den als Gegenstand des Erwerbsvorgangs das bebaute Grundstück bestimmt wird, liegt vor, wenn dem Erwerber ein bestimmtes Gebäude auf einem bestimmten Grundstück zu einem in wesentlichen feststehenden Preis einheitlich angeboten wird und er dieses Angebot als einheitliches annimmt. 2. Diese Voraussetzung kann auch dann erfüllt sein, wenn der Erwerber zunächst den Grundstückskaufvertrag abschließt und erst danach den zur Errichtung des Gebäudes notwendigen Vertrag; eine unumkehrbare Festlegung des Erwerbers im Zeitpunkt des Abschlusses des Grundstückskaufvertrages auf eine bestimmte Bebauung ist nicht erforderlich. Denn bereits die Hinnahme des von der Anbieterseite vorbereiteten Geschehensablaufs seitens des Erwerbs indiziert einen objektiven engen sachlichen Zusammenhang zwischen dem Grundstückskaufvertrag und dem Vertrag über die Gebäudeerrichtung, unabhängig von der zeitlichen Abfolge der Vertragsabschlüsse, und ohne daß es darauf ankommt, ob tatsächlich (oder rechtlich) auch eine andere als die planmäßige Gestaltung hätte vorgenommen werden können (Fortführung des Urteils vom 6. März 1991, II R 133/87, BFHE 164, 117, BStBl. II 1991, 532).
    BFH
    23.11.1994