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Urteil Vermögenszuordnung
Schlagworte
Vermögenszuordnung; Drittklage; Beiladung
Leitsatz
Hat die Vermögenszuordnungsbehörde einen Vermögensgegenstand der Bundesrepublik Deutschland zugeordnet, ist diese zu dem Verfahren über die Klage eines Dritten gegen den Vermögenszuordnungsbescheid beizuladen.
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