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Suchergebnis Urteilssuche (481 - 487 von 487)
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10 C 326/94 - Tierhalterhaftung; Katzen; Haftpflichtschaden; Mietwohnung; Versicherung; TierhaltungLeitsatz: Eine Versicherung muß nicht für den Schaden aufkommen, den die Katze eines Mieters durch Urinieren im Hausflur verursacht, wenn sich nach den zugrundeliegenden Vertragsbedingungen der Versicherungsschutz nicht auf übermäßige Beanspruchung der gemieteten Wohnung erstreckt.AG Karlsruhe10.11.1994
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642 C 519/93 - Mieterhöhung; Nachtstromspeicherofen; GasetagenheizungLeitsatz: Eine Mieterhöhung nach Ersetzung von Nachtstromspeicheröfen durch eine Gasetagenheizung ist ausgeschlossen, wenn der Vermieter nicht öffentlich-rechtlich zu dieser Maßnahme verpflichtet wurde und die Nachtstromspeicheröfen voll funktionstüchtig waren.AG Hamburg-Harburg25.02.1994
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6 C 219.94 - Mieterhöhungsverlangen; Zurückbehaltungsrecht wegen behebbarer MängelLeitsatz: 1. Der Mieter hat wegen behebbarer Mängel kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber dem Erhöhungsverlangen nach § 2 MHG. 2. Fehlt es an einem besonderen Klageantrag, ist der Mieter zur Zustimmung erst ab Klagezustellung zu verurteilen.AG Charlottenburg24.06.1994
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5 C 550/93 - Mietgebrauch; ParabolantenneLeitsatz: Kein Anspruch eines türkischen Mieters in Berlin auf Anbringung ei-ner Parabolantenne, wenn ein Kabelanschluß vorhanden ist.AG Charlottenburg07.02.1994
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3 C 517/93 - Kündigung; Sperrfrist bei Umwandlung in WohnungseigentumLeitsatz: Die Kündigungssperrfrist nach § 564 b Abs. 2 Nr. 2 BGB beginnt mit jeder Veräußerung neu zu laufen.AG Charlottenburg09.05.1994
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15 C 127/94 - Kündigung; Begründung mit sich gegenseitig ausschließenden GründenLeitsatz: Begründet der Vermieter eine Kündigung in einem oder mehreren Schreiben mit sich gegenseitig ausschließenden Gründen (wirtschaftliche Verwertung und Eigenbedarf), ist die Kündigung unwirksam.AG Charlottenburg10.06.1994
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8 C 255/94 - Kündigungsfrist; Werkswohnung im Beitrittsgebiet; Betriebsangehöriger als alleiniger MieterLeitsatz: 1. Bei einer Werkwohnung wurden in der DDR nicht beide Ehegatten Mieter, sondern nur der Mitarbeiter des Betriebes. 2. Mit dem 3. Oktober 1990 sind vertragliche Vereinbarungen unwirksam geworden, die die Kündigungsfrist von zwei Wochen für den Mieter entsprechend § 120 Abs. 2 ZGB lediglich wiederholten.AG Berlin-Köpenick14.11.1994