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Urteil Zustimmungsverlangen bei Inklusivwarmmiete
Schlagworte
Zustimmungsverlangen bei Inklusivwarmmiete
Leitsatz
Ein Zustimmungsverlangen gemäß § 2 MHG auf Zustimmung zur Erhöhung des im Mietvertrag vereinbarten Warmmietzinses (Inklusivmietzins) ist nicht aus Gründen des § 2 HeizkVO unwirksam.
Die auf ein solches Verlangen gestützte Zustimmungsklage darf zur Verurteilung auf Zustimmung zu einem erhöhten Warmmietzins führen.
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