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Urteil Ziehfrist
Schlagworte
Ziehfrist; Räumungsklage; Erledigung
Leitsätze
1. Der Vermieter hat nach einer fristlosen Kündigung eine Ziehfrist für den Mieter von mindestens einer Woche abzuwarten.
2. Wird eine vorher eingereichte Räumungsklage wegen nachfolgender Zahlung in der Hauptsache erledigt, trägt der Vermieter die Kosten.
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