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Urteil Wohnungseigentum


Schlagworte

Wohnungseigentum; Wohnungsgrundbuch; Grundschuldeintragung; Zwischenverfügung

Leitsatz

Ist die Bildung von Wohnungseigentum beabsichtigt, ohne daß ein Wohnungsgrundbuch bisher angelegt worden wäre, steht ein Antrag auf Eintragung einer Grundschuld an einem noch zu bildenden Wohnungseigentum unter einem Vorbehalt, so daß der Antrag ohne Zwischenverfügung zurückgewiesen werden kann.

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