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Urteil Wohnungseigentum
Schlagworte
Wohnungseigentum; Standard; Altbau; Schallschutz
Leitsatz
Wird an einem Altbau Wohnungseigentum begründet, so bestimmt der bei der Aufteilung bestehende Zustand den Standard. Ein einzelner Wohnungseigentümer ist nicht verpflichtet, durch nachträgliche Maßnahmen den bestehenden Schallschutz zu verbessern.
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