« zurück zur Suche

Urteil Verpflichtung des Mieters zur Ausführung von Schönheitsreparaturen


Schlagworte

Verpflichtung des Mieters zur Ausführung von Schönheitsreparaturen; nicht fachgerechte Schönheitsreparaturen; Farbton; Türanstrich; Fensteranstrich

Leitsätze

1. Führt der Mieter Schönheitsreparaturen nicht fachgerecht aus, können dem Vermieter Ansprüche aus positiver Forderungsverletzung zustehen.

2. Dies gilt auch dann, wenn nach dem Vertrag Schönheitsreparaturen Sache des Vermieters waren. 3. Der Mieter ist verpflichtet, Türen und Fenster in einem weißen Farbton zu streichen.

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2025 (6 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
30,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2025 zum Preis von
30,- € inkl. 7% MwSt. (= 1,96 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.