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Urteil Vermieterwechsel
Schlagworte
Vermieterwechsel; Gesellschafterwechsel
Leitsatz
Ist in einem Mietvertrag nur der Name einer BGB-Gesellschaft als Vermieter angegeben, liegt darin ein stillschweigendes Einverständnis des Mieters mit einem Wechsel der Vertragspartner, so daß der jeweilige Gesellschafterbestand die Vermieterstellung innehat.
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