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Urteil Verfassungsbeschwerde
Schlagworte
Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Altschuldenhilfe; Veräußerungsverpflichtung
Leitsatz
Kein Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen das Altschuldenhilfe-Gesetz, da die Interessen der Wohnungsunternehmen hinter den Vermögensinteressen der öffentlichen Hand zurücktreten müssen (Leitsatz der Redaktion).
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