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Urteil Untervermietungserlaubnis
Schlagworte
Untervermietungserlaubnis; Auslandsaufenthalt; Verlegung des Lebensmittelpunktes; Umzug
Leitsatz
Der Mieter hat keinen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung, wenn er auf Dauer seinen Lebensmittelpunkt woanders begründet und eine Rückkehr in die Wohnung eher unwahrscheinlich ist.
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