Urteil Unternehmensgrundstück
Schlagworte
Unternehmensgrundstück; Betriebsnotwendigkeit; Unternehmenseinheit; Unternehmenszweck; Rückübertragungsausschluss; Restitutionsausschluss
Leitsatz
Die Restitution eines Grundstücks nach Artikel 21 Abs. 3, 22 Abs. 1 Satz 7 EV, auf das ein Unternehmen zur reibungslosen Abwicklung seines Geschäftsbetriebs angewiesen ist, scheidet gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 VZOG wegen Betriebsnotwendigkeit auch dann aus, wenn dem Unternehmen vom Restitutionsberechtigten angeboten wird, durch Abschluß eines Miet- bzw. Pachtvertrages die weitere Nutzung des Grundstücks und der aufstehenden Gebäude zu sichern.
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