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Urteil Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung
Schlagworte
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung; Verjährung; Rückgabe der Mietsache; Besitzaufgabe; Schönheitsreparaturen; Auszug des Mieters
Leitsatz
Auch der Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung verjährt in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Maßgeblich dafür ist, daß der Mieter den Besitz an der Mietsache endgültig aufgegeben hat und nicht mehr fortsetzen will; das kann grundsätzlich erst nach Beendigung des Mietverhältnisses angenommen werden.
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