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Urteil Rechtswegzuständigkeit
Schlagworte
Rechtswegzuständigkeit; Zivilrechtsweg; Ersatz werterhöhender Maßnahmen; Wertausgleich; Wertersatz; Ausgleichsanspruch
Leitsatz
Für Klagen auf Ersatz werterhöhender Maßnahmen an rückerstatteten Vermögensgegenständen ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Es besteht kein Anspruch auf dessen Wertersatz.
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