Urteil Rechtsentscheidvorlage
Schlagworte
Rechtsentscheidvorlage; Altbauwohnraum; Schönheitsreparaturen; Ausgleichsanspruch
Leitsatz
Dem Bundesgerichtshof wird folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:
Steht dem Vermieter preisgebundenen Altbauwohnraums bei Beendigung des Mietverhältnisses ein auf Geld gerichteter Ersatzanspruch gegen den vertraglich zur Tragung der Schönheitsreparaturen verpflichteten Mieter zu, wenn und soweit er den Anspruch auf Erfüllung der Verpflichtung zur Ausführung an sich fälliger Schönheitsreparaturen nach Treu und Glauben nicht geltend machen kann, weil er beabsichtigt, die Wohnung grundlegend zu modernisieren und umzubauen, und weil dadurch zwischenzeitlich vorgenommene Schönheitsreparaturen wieder zunichte gemacht würden?
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