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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Zulässigkeit; grundsätzliche Bedeutung; Ersteherkündigung; Verwertungskündigung; Zwangsversteigerungserwerb
Leitsatz
1. Vom Erlaß eines Rechtsentscheids wird abgesehen.
2. Die Kündigung nach § 57 a ZVG muß materiell und formell den Anforderungen des § 564 b BGB genügen. (Leitsatz der Redaktion)
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