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Urteil Mietvertragsabschluss durch Geschäftsunfähigen
Schlagworte
Mietvertragsabschluss durch Geschäftsunfähigen; Geschäftsunfähigkeit; Bestätigung des nichtigen Rechtsgeschäfts; Genehmigung durch späteres Verhalten; konkludente Genehmigung
Leitsatz
Schließt ein nicht dauernd Geschäftsunfähiger einen Mietvertrag ab, kann aus seinem späteren Verhalten eine Genehmigung entnommen werden.
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