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Urteil Kaufpreisrückzahlung
Schlagworte
Kaufpreisrückzahlung; Verzugsschaden; Schadensberechnung
Leitsatz
Der Käufer einer Eigentumswohnung kann gegenüber dem Verkäufer, der mit der Rückzahlung des Kaufpreises in Verzug ist, seinen Schaden regelmäßig nicht (abstrakt) durch einen Teuerungsaufschlag zum Kaufpreis berechnen; eine (konkrete) Schadensberechnung ist in diesem Falle auch ohne Deckungskauf durch Angabe eines bestimmten Kaufangebots möglich.
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