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Urteil Investitionsvorrangbescheid


Schlagworte

Investitionsvorrangbescheid; Widerspruch; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; vorläufiger Rechtsschutz; Aufbauenteignung; Berechtigter; Aufrechnung des Entschädigungsbetrages mit Steuerforderungen; Einzelschuldbuchforderung

Leitsätze

1. Gegen die Ablehnung eines Investitionsvorrangbescheides kommt die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs in Betracht.

2. Maßnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes sind zulässig.

3. Die Gewährung einer angemessenen Entschädigung bei einer Enteignung nach dem Aufbaugesetz schließt die Eigenschaft als Berechtigter nach dem Vermögensgesetz selbst dann aus, wenn ein Teil des Entschädigungsbetrages Gegenstand einer Aufrechnung mit Steuerforderungen war. Zur Frage, ob die Bestellung einer Einzelschuldbuchforderung mit Verfügungsbeschränkung der Zahlung gleichkommt.

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