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Urteil Investitionsvorrangbescheid
Schlagworte
Investitionsvorrangbescheid; Ermessensentscheidung; Berechtigung
Leitsatz
Der Investitionsvorrangbescheid ist keine Ermessensentscheidung. Allein das Übergehen einer Äußerung des Berechtigten führt deshalb nicht zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung.
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