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Urteil Hauptnutzungsvertrag zwischen dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) und der überlassenden LPG
Schlagworte
Hauptnutzungsvertrag zwischen dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) und der überlassenden LPG
Leitsätze
Die LPG durfte in Ausübung ihres Nutzungsrechts in Abstimmung mit den Räten der Städte und Gemeinden auch größere Flächen durch Hauptnutzungsvertrag dem Verband der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter (VKSK) zur Weiterverpachtung an Kleingärtner überlassen. Ein solcher Vertrag gibt dem Rechtsnachfolger des VKSK und seinen Untergliederungen sowie dem Kleingärtner bis zum 31. Dezember 1994 ein Recht zum Besitz gegenüber dem Eigentümer.
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