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Urteil Grunderwerbsteuer
Schlagworte
Grunderwerbsteuer; Grundstücksrückübertragung aufgrund Einigung im Restitutionsverfahren
Leitsatz
Grundstücksrückübertragungen auf den Berechtigten i. S. des VermG, die aufgrund einer während eines anhängigen Verfahrens nach dem VermG erzielten gütlichen Einigung erfolgen, sind auch dann grundsätzlich grunderwerbsteuerrechtlich nach § 34 Abs. 3 VermG begünstigungsfähig, wenn die Übertragung rechtsgeschäftlich erfolgt.
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