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Urteil Beurkundungskosten
Schlagworte
Beurkundungskosten; Investitionsverpflichtung bei Unternehmenserwerb von der Treuhandanstalt
Leitsatz
Die von dem Erwerber eines Unternehmens von der Treuhandanstalt dieser gegenüber eingegangenen Verpflichtungen, Investitionen in bestimmter Höhe zu tätigen und eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern zu beschäftigen, sind nach § 30 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 KostO zu bewerten (Bestätigung von Senat DB 1994/316 = ZOV 1994, 121 = ZAP/Ost-EN-Nr. 203/94 = VIZ 1994, 363).
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