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Urteil Betriebskostenvereinbarung
Schlagworte
Betriebskostenvereinbarung; Erdgeschoßmieter; Fahrstuhlkosten
Leitsatz
Im Mietvertrag kann vereinbart werden, daß der Mieter einer Erdgeschoßwohnung an den Betriebskosten für den Fahrstuhl zu beteiligen ist.
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