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Urteil Berechtigter
Schlagworte
Berechtigter; Erbengemeinschaft; Investitionsvorrangbescheid; Investitionsleistungen; Investitionssicherung; staatlicher Verwalter
Leitsätze
1. Ist nach der Veräußerung des Grundstücks durch den staatlichen Verwalter ein Erbfall eingetreten, so sind jetzt Berechtigte nur die Erben als Erbengemeinschaft.
2. Bereits erbrachte Investitionsleistungen können bei der Erteilung eines Investitionsvorrangbescheides zur Sicherung weiterer Investitionen berücksichtigt werden.
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