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Urteil Kosten der Gebäudeversicherung mit eingeschlossenem Mietausfall umlegbar
Schlagworte
Kosten der Gebäudeversicherung mit eingeschlossenem Mietausfall umlegbar
Leitsatz
Haben die Mietvertragsparteien die Umlage der Kosten der Gebäudeversicherung (§ 2 Nr. 13 BetrKV) auf den Mieter vereinbart, sind auch die Kosten eines in der Gebäudeversicherung mitversicherten Mietausfalls infolge eines Gebäudeschadens umlagefähig.
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