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Urteil Formelle Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei fehlender Aufschlüsselung „sonstiger Betriebskosten“
Schlagworte
Formelle Unwirksamkeit der Betriebskostenabrechnung bei fehlender Aufschlüsselung „sonstiger Betriebskosten“
Leitsatz
Eine Aufschlüsselung nach Kostenarten ist erforderlich, wenn die einzelnen Kostenarten (hier: Trinkwasseruntersuchung, Dachrinnenreinigung und diverse Wartungskosten) nicht eng zusammenhängen.
(Leitsatz der Redaktion)
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