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Urteil Betriebskostenabrechnung im preisgebundenen Wohnraum


Schlagworte

Betriebskostenabrechnung im preisgebundenen Wohnraum

Leitsatz

Im preisgebundenen Wohnraum ist die Nachforderung des Vermieters für Betriebskosten wie eine Mieterhöhung beim Mieter geltend zu machen. Das setzt eine Erläuterung der Nachforderung voraus, die jedoch nicht dahingeht, dass der Vermieter jeglichen Grund für eine Erhöhung anzugeben hätte. Erläuterungen sind daher nur notwendig, soweit ohne sie Änderungen der Kosten im Vergleich zu den Vorjahren nicht nachvollziehbar würden. Im Übrigen bleibt die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Abrechnung im preisfreien Wohnraum einschlägig.

(Leitsatz der Redaktion)

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