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Urteil Ausnahmsweise gerechtfertigter Stromdiebstahl
Schlagworte
Ausnahmsweise gerechtfertigter Stromdiebstahl
Leitsatz
Die Entnahme von Strom aus einer im Treppenhaus befindlichen Steckdose kann ausnahmsweise dann gerechtfertigt sein, wenn der Vermieter einen Stromausfall in der Wohnung des Mieters nicht beseitigt, sondern von der Übernahme der für die Behebung eines vorhergehenden Stromausfalls entstandenen Kosten abhängig macht.
(Leitsatz der Redaktion)
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