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Urteil Ausnahmsweise gerechtfertigter Stromdiebstahl


Schlagworte

Ausnahmsweise gerechtfertigter Stromdiebstahl

Leitsatz

Die Entnahme von Strom aus einer im Treppenhaus befindlichen Steckdose kann ausnahmsweise dann gerechtfertigt sein, wenn der Vermieter einen Stromausfall in der Wohnung des Mieters nicht beseitigt, sondern von der Übernahme der für die Behebung eines vorhergehenden Stromausfalls entstandenen Kosten abhängig macht.

(Leitsatz der Redaktion)

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