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13 S 39/15 - Keine Rückzahlungspflicht der Mietkaution für (nur zukünftigen) ErwerberLeitsatz: 1. Wird ein Grundstückskäufer erst nach Kündigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mietsache im Grundbuch eingetragen, ist er nicht zur Rückzahlung einer nicht an ihn weitergeleiteten Mietkaution verpflichtet.2. Eine Vertragsübernahme des Käufers und Eintritt in die Sicherungsabrede scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Mieter nach dem Übergang der Nutzen und Lasten zwar Mieten an den Käufer gezahlt hat, im notariellen Kaufvertrag jedoch nicht der Übergang aller Rechte und Pflichten vereinbart war. (Leitsätze der Redaktion)LG Potsdam11.03.2016
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63 S 39/15 - Keine Mietminderung bei fahrlässig verursachtem WohnungsbrandLeitsatz: Hat der Mieter oder sein Angehöriger, dessen Verhalten er sich zurechnen lassen muss, einen Wohnungsbrand fahrlässig verursacht, ist eine Mietminderung ausgeschlossen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin18.08.2015
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VIII ZR 39/15 - Ordentliche Kündigung wegen Nichtzahlung einer titulierten Schadensersatzforderung, Leugnen einer gerichtlich festgestellten PflichtverletzungUrteil: ...nicht unerhebliche Pflichtverletzung i. S. d...BGH13.04.2016
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85 S 39/15 WEG - Korrektur jeweils durch den amtierenden VerwalterLeitsatz: 1. Jeder Wohnungseigentümer hat gegen den Verwalter einen Anspruch darauf, dass dieser die Beschlusssammlung in seiner Amtszeit ordnungsgemäß führt und eventuell notwendige Korrekturen durchführt.2. Dieser Anspruch besteht gegen den als Versammlungsleiter amtierenden Verwalter, ungeachtet eines späteren Verwalterwechsels. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin11.01.2017
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67 S 179/23 - Beweislast für mieterseitiges Verschulden, verhaltensbedingte Kündigung (hier: wegen antisemitischer und sonstiger Beleidigungen des Vermieters)Leitsatz: ...BGH, Urt. v. 13. April 2016 - VIII ZR 39/15...LG Berlin II05.03.2024
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V ZR 74/13 - Sachenrechtsbereinigungsanspruch aufgrund Dienstbarkeit zur Sicherung des Zugangs und der Zufahrt zum Nachbargrundstück; Stellplatzdienstbarkeit; Wegerecht; Zufahrtsrecht; Geh- und Fahrtrecht; Mitbenutzungsrecht; NachzeichnungsprinzipLeitsatz: Der Grundstückseigentümer, dessen Grundstück am 2. Oktober 1990 durch ihn selbst oder durch Dritte aufgrund eines mit ihm oder mit staatlichen Stellen der DDR abgeschlossenen Vertrags genutzt wurde, hat einen Anspruch auf Bewilligung einer Grunddienstbarkeit zur Sicherung des Zugangs zu seinem Grundstück, wenn die zur Erschließung seines Grundstücks erforderliche Mitbenutzung des Nachbargrundstücks in der DDR als rechtmäßig angesehen wurde. (Leitsatz der Redaktion)BGH11.07.2014
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65 S 83/18 - Rückzahlungsanspruch nach der Mietpreisbremse durch InkassodienstleisterLeitsatz: ...-Dietrich Schulz, entnommen aus LG Berlin - 66 S...LG Berlin22.08.2018
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67 S 125/16 - Der eine fristlose Kündigung rechtfertigende Zahlungsrückstand vermag eine ordentliche Kündigung nicht automatisch zu begründenTeaser: ...verschuldeter Zahlungsrückstand i. S. d. § 543 Abs. 2...LG Berlin16.06.2016
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67 S 410/16 - Keine Kündigung wegen eines nur fahrlässig verursachten Wasserschadens bei langfristig beanstandungsfreiem MietverhältnisLeitsatz: Bei einem langjährig beanstandungsfrei geführten Mietverhältnis rechtfertigt die fahrlässige Verursachung eines (Wasser-) Schadens durch den Mieter weder die außerordentliche noch die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses, auch wenn die Schadenshöhe erheblich ist (hier: 10.500 €).LG Berlin02.02.2017
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BVerfG 2 BvR 20/11, 2 BvR 2069/11 - Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung einer strafrechtlichen Rehabilitierung wegen Maßnahmen der BodenreformLeitsatz: 1. Die gerichtliche Ablehnung einer strafrechtlichen Rehabilitierung von Maßnahmen der Bodenreform, deren Strafcharakter nicht nachgewiesen ist, ist mit dem Grundgesetz vereinbar.2. Die in § 1 Abs. 5 StrRehaG vorgesehene Erweiterung des Geltungsbereichs des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes auf außergerichtliche Strafmaßnahmen verstößt nicht gegen das Grundgesetz.3. Eine Verfassungsbeschwerde, die darauf abzielt, den Gesetzgeber zu verpflichten, den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 5 StrRehaG um Maßnahmen zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus durch Entnazifizierungs-, Boden- bzw. Sequesterkommissionen zu erweitern, ist unzulässig. (Leitsätze der Redaktion)BVerfG26.09.2016