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Urteil Keine Kündigung wegen eines nur fahrlässig verursachten Wasserschadens bei langfristig beanstandungsfreiem Mietverhältnis
Schlagworte
Keine Kündigung wegen eines nur fahrlässig verursachten Wasserschadens bei langfristig beanstandungsfreiem Mietverhältnis
Leitsatz
Bei einem langjährig beanstandungsfrei geführten Mietverhältnis rechtfertigt die fahrlässige Verursachung eines (Wasser-) Schadens durch den Mieter weder die außerordentliche noch die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses, auch wenn die Schadenshöhe erheblich ist (hier: 10.500 €).
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