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  1. VIII ZR 81/19 - Mieterhöhung nach mehreren Modernisierungsmaßnahmen teilbar, Abzug von zukünftigen Instandhaltungskosten
    Leitsatz: 1. Eine Mieterhöhungserklärung nach § 559b Abs. 1 BGB, die auf mehrere tatsächlich trennbare Baumaßnahmen gestützt wird, ist gemäß § 139 BGB nicht insgesamt nichtig, wenn sie im Hinblick auf einzelne Baumaßnahmen unzureichend begründet oder erläutert und deshalb gemäß § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB insoweit unwirksam ist. Vielmehr hat eine solche Mieterhöhungserklärung hinsichtlich des wirksam erklärten Teils nach Maßgabe des § 139 BGB Bestand, wenn sie sich - wie regelmäßig - in Bezug auf die einzelnen baulichen Maßnahmen in selbständige Rechtsgeschäfte trennen lässt und - wie ebenfalls regelmäßig - davon auszugehen ist, dass die Gültigkeit wenigstens des wirksam erklärten Teils der Mieterhöhung dem - infolge der Einseitigkeit des Rechtsgeschäfts allein maßgeblichen - hypothetischen Willen des Vermieters bei Abgabe der Erklärung entspricht. 2. Der Sinn und Zweck der Vorschriften über die Modernisierung und anschließende Mieterhöhung gebietet es, nicht nur in der Fallgestaltung, dass der Vermieter sich durch die Modernisierung bereits „fällige” Instandsetzungsmaßnahmen erspart oder solche anlässlich der Modernisierung miterledigt werden, nach § 559 Abs. 2 BGB einen Abzug des Instandhaltungsanteils von den aufgewendeten Kosten vorzunehmen, sondern auch bei der modernisierenden Erneuerung von Bauteilen und Einrichtungen, die zwar noch (ausreichend) funktionsfähig sind und (bislang) einen zu beseitigenden Mangel nicht aufweisen, aber bereits über einen nicht unerheblichen Zeitraum ihrer zu erwartenden Gesamtlebensdauer (ab-) genutzt worden sind (hier: Austausch von etwa 60 Jahre alten Türen und Fenstern sowie einer ebenso alten Briefkastenanlage).
    BGH
    17.06.2020
  2. VIII ZR 233/21 - Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen, Vattenfall
    Leitsatz: .... Januar 2022 - VIII ZR 175/19, NJW 2022, 1935, zur...
    BGH
    31.08.2022
  3. VIII ZR 232/21 - Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen, Vattenfall
    Leitsatz: .... Januar 2022 - VIII ZR 175/19, NJW 2022, 1935, zur...
    BGH
    31.08.2022
  4. VIII ZR 234/21 - Preisanpassungsklauseln in Fernwärmeverträgen, Vattenfall
    Leitsatz: .... Januar 2022 - VIII ZR 175/19, NJW 2022, 1935, zur...
    BGH
    31.08.2022
  5. VIII ZR 295/20 - Preisanpassung für Fernwärme, Arbeitspreis und Bereitstellungspreise
    Leitsatz: ...- VIII ZR 175/19, juris Rn. 30 ff., zur...
    BGH
    06.04.2022
  6. VIII ZR 93/20 - Ermittlung der ortsüblichen Miete durch Sachverständigengutachten bei Vor-liegen eines Mietspiegels
    Leitsatz: .... Juli 2017 - VIII ZR 3/17, GE 2017, 1014 = NZM...
    BGH
    26.05.2021
  7. VIII ZR 123/20 - Mietermittlung durch Gutachten statt Mietspiegel
    Leitsatz: ...Senatsurteil vom 27. Mai 2020 - VIII ZR 45/19, GE 2020...
    BGH
    18.11.2020
  8. 65 S 99/20 - Mieterhöhungsverlangen bei einer Bruttomiete ohne Aufschlüsselung des Betriebskostenanteils, vor dem Stichtag des Mietendeckels zugegangenes Mieterhöhungsverlangen mit nach dem Stichtag liegendem Mieterhöhungszeitpunkt
    Urteil: ...2020 (VIII ZR 355/18, GE 2020, 798...
    LG Berlin
    30.07.2020
  9. 65 S 55/20 - „Deutlich“ vor dem 18. Juni 2019 zugegangene Mieterhöhungsverlangen mit nach diesem Datum liegendem Wirkungszeitpunkt, Duschen im Sitzen als Duschmöglichkeit nach Berliner Mietspiegel
    Urteil: ...Entscheidung vom 29. April 2020 - VIII ZR 355/18 - (GE...
    LG Berlin
    10.06.2020
  10. I ZR 140/08 - Keine Vollmachtsvorlage bei wettbewerbsrechtlicher Abmahnung
    Leitsatz: a) Die Vorschrift des § 174 Satz 1 BGB ist auf die wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht anwendbar, wenn die Abmahnung mit einem Angebot zum Abschluss eines Unterwerfungsvertrages verbunden ist. b) Enthält eine Werbeanzeige die Ankündigung der Vereinbarung eines Gewährleistungsausschlusses, der mit § 475 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht in Einklang steht, begründet dies die für einen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 Satz 2 UWG erforderliche Erstbegehungsgefahr für einen Verstoß nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. m. §§ 437, 475 Abs. 1 Satz 1 BGB. c) Der Rechtsanwalt erhält in einem durchschnittlichen Fall für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 RVG VV nicht unterhalb einer 1,3-fachen Gebühr.
    BGH
    19.05.2010