97 C 607/23 - Fristlose Kündigung bei Prostitutionsausübung in der Mietwohnung
Leitsatz: Die Ausübung der Prostitution stellt - zumal in einem Wohnhaus, in dem auch Kinder wohnen - eine pflichtwidrige Nutzung der Wohnung dar, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.(Leitsatz der Redaktion)