« zurück zur Suche
Urteil Fristlose Kündigung bei Prostitutionsausübung in der Mietwohnung
Schlagworte
Fristlose Kündigung bei Prostitutionsausübung in der Mietwohnung
Leitsatz
Die Ausübung der Prostitution stellt - zumal in einem Wohnhaus, in dem auch Kinder wohnen - eine pflichtwidrige Nutzung der Wohnung dar, die den Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
(Leitsatz der Redaktion)
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?
Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.
nur
5,- €
/ Monat