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Urteil Quotale Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen


Schlagworte

Quotale Abgeltung noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen

Leitsatz

Wohnraummietrechtliche „Quotenabgeltungsklauseln“ sind - nicht anders als die Vereinbarung einer „Verwaltungskostenpauschale“ oder die Kostenumlage von Kleinreparaturen - auch als Individualvereinbarung gemäß § 556 Abs. 4 BGB unwirksam.

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