« neue Suche

Suchergebnis Urteilssuche (1 - 10 von 28)

  1. V ZR 22/22 - Folgen der Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags, Löschung der Auflassungsvormerkung
    Leitsatz: 1. Die rechtskräftige Entscheidung, mit der die Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrags festgestellt wird, hat präjudizielle Bedeutung für die Entscheidung über die Berichtigung des Grundbuchs wegen Erlöschens des durch Vormerkung gesicherten Anspruchs aus diesem Vertrag; mit Rechtskraft des Feststellungsurteils steht fest, dass die Auflassungsvormerkung nicht entstanden und das Grundbuch hinsichtlich deren Eintragung unrichtig ist.2. Ist in einem Vorprozess eine Klage auf Bewilligung der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung rechtskräftig abgewiesen worden, ist ein mit dem Klageantrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags verbundener erneuter Antrag auf Berichtigung des Grundbuchs hinsichtlich der Vormerkung nur dann zulässig, wenn die Klageanträge dergestalt in ein Eventualverhältnis gestellt werden, dass der auf Grundbuchberichtigung gerichtete Antrag nur hilfsweise für den Fall gestellt wird, dass der Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit des Kaufvertrags Erfolg hat.
    BGH
    17.02.2023
  2. 2-13 S 9/21 - Entziehungsklage nach Zahlungsverzug
    Leitsatz: ...Eine Entziehungsklage nach § 17 WEG...
    LG Frankfurt/Main
    04.10.2021
  3. V ZB 127/19 - Bestellung eines Nießbrauchs, Grundstückserwerb eines Minderjährigen, familiengerichtliche Genehmigung
    Leitsatz: Die Bestellung eines Nießbrauchs oder eines Grundpfandrechts im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb eines Minderjährigen ist jedenfalls dann nicht nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB genehmigungsbedürftig, wenn sich die Belastung bei wirtschaftlicher Betrachtung als Teil des Erwerbsvorgangs darstellt und die Auflassung und die dingliche Einigung über die Belastung gleichzeitig erfolgen; die Belastung bedarf nicht deshalb der familiengerichtlichen Genehmigung, weil ihre Eintragung in das Grundbuch erst nach Umschreibung des Eigentums an dem Grundstück bewilligt und beantragt wird.
    BGH
    11.03.2021
  4. VIII ZR 285/18 - Rechtsdienstleistung durch Inkassounternehmen, wenigermiete.de, Durchsetzung von Forderungen aus der Mietpreisbremse
    Leitsatz: ...Rn. 34; vom 21. März 2018 - VIII ZR 17/17...
    BGH
    27.11.2019
  5. IX ZR 221/18 - Anwaltshonorar für fehlerhafte Vertragsentwürfe
    Leitsatz: a) Die Kündigung des Dienstverhältnisses ist nur dann durch ein vertragswidriges Verhalten veranlasst, wenn zwischen dem vertragswidrigen Verhalten und der Kündigung ein unmittelbarer Zusammenhang besteht. Dies ist dann der Fall, wenn die Vertragsverletzung Motiv für die außerordentliche Kündigung war und sie diese adäquat kausal verursacht hat (Anschluss an BGH, NJW 2018, 3513). b) Vorarbeiten eines Anwalts, welche noch zu keinem Arbeitsergebnis geführt haben, das an den Mandanten oder einen Dritten herausgegeben werden sollte, können eine Pflichtwidrigkeit nicht begründen, selbst wenn sie Fehler aufweisen.
    BGH
    07.03.2019
  6. VIII ZR 271/17 - Wärmebrücken als potentielle Gefahr für Schimmelbildung mangels abweichender Vereinbarung kein Sachmangel bei Einklang mit Baunormen bei Gebäudeerrichtung
    Leitsatz: ...Rn. 11; vom 1. Juni 2012 - V ZR 195/11...
    BGH
    05.12.2018
  7. VIII ZR 186/17 - Eigenbedarf zum Zwecke der Nutzung als Ferienwohnung, Selbstnutzungswunsch grundsätzlich beachtlich
    Leitsatz: Der Vermieter wird durch Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei haben die Gerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den - eng gezogenen - Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzlich zu achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen. Ebenso haben sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen ansieht. Die Gerichte sind daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen. Deshalb kann grundsätzlich auch die vom Vermieter beabsichtigte Nutzung der den Mieter überlassenen Räume als Zweitwohnung eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    21.08.2018
  8. V ZR 274/16 - Keine Haftung des Immobilienverkäufers für Sachmängel bei allgemeinem Haftungsausschluss, Beschaffenheitsvereinbarung
    Leitsatz: ...- V ZR 23/15, NJW 2017, 150)....
    BGH
    09.02.2018
  9. V ZR 17/17 - Zur Bewertung eines rechtlich unsicheren Dachausbaus
    Leitsatz: Zum Verkehrswert eines Dachgeschosses mit einer rechtlich ungesicherten Chance auf einen Dachausbau. (Leitsatz der Redaktion)
    BGH
    12.10.2017
  10. VG 6 K 108.16 - Zweckentfremdungsverbot ist verfassungsgemäß, Keine verfassungsmäßige Ungleichbehandlung von gewerblicher Ferienvermietung und sonstiger beruflicher Nutzung, Mangellage auf dem Berliner Wohnungsmarkt
    Leitsatz: 1. Das Gericht hält es für beurteilungsfehlerfrei, dass der Wohnraummangel mit Bezug auf das gesamte Stadtgebiet Berlins ermittelt und festgestellt wurde. Der Senat war nicht verpflichtet, die Feststellung eines Wohnraummangels für jeden einzelnen Bezirk gesondert zu treffen oder aber das Zweckentfremdungsverbot nur auf bestimmte Bezirke zu beschränken.2. Das Verbot, Wohnraum für die gewerbliche Vermietung von Ferienwohnungen zu nutzen, macht den Zugang und Verbleib im Beruf der gewerblichen Anbieter von Ferienwohnungen weder von persönlichen Eigenschaften noch unbeeinflussbaren Kriterien abhängig. Das Zweckentfremdungsrecht lässt es weiterhin zu, gewerblich Ferienwohnungen zu vermieten, solange diese berufliche Nutzung nicht in dem zweckentfremdungsrechtlich geschützten Wohnraum betrieben wird.3. Das ZwVbG führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung im Verhältnis der gewerblichen Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung einerseits zu der Nutzung von Wohnraum für gewerbliche und berufliche sonstige Zwecke andererseits. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Berlin
    08.06.2016