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Suchergebnis Urteilssuche (621 - 630 von 636)

  1. VG 13 L 274.13 - Nutzung als Ferienwohnung im allgemeinen Wohngebiet; Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme; Begriff „Wohnen“ im Planungsrecht
    Leitsatz: Die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen in einem allgemeinen Wohngebiet kann gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen.
    VG Berlin
    21.02.2014
  2. VG 1 K 526/12 - Klagebefugnis; Rechtsbetroffenheit des Verfügungsberechtigten; Wiederaufgreifensverfahren; Form des Wiederaufgreifensantrages; Wiederaufgreifen bei materieller Rechtswidrigkeit; Vorrang der Rechtssicherheit bei jahrelanger Untätigkeit des Antragstellers
    Leitsatz: 1. Eine die Klagebefugnis tragende Rechtsbetroffenheit des Verfügungsberechtigten kann darin begründet sein, dass dieser den 1,3fachen Einheitswert an den Entschädigungsfonds abzuführen hat, weil das Grundstück gemäß §§ 4, 5 VermG nicht restituierbar ist. 2. Der das Wiederaufgreifen des Verfahrens begehrende Antragsteller muss mit seinem Antrag deutlich erkennbar machen, auf welchen der Wiederaufgreifensgründe (Änderung der Sach- und Rechtslage oder Vorliegen neuer Beweismittel) er sein Begehren stützt, mit seinem Antrag die neuen Beweismittel zumindest konkret benennen und vorlegen und darlegen, dass diese geeignet sind, eine ihm günstigere Entscheidung herbeizuführen. 3. Hat der Antragsteller des Wiederaufgreifensverfahrens die beanstandeten Entscheidungen der Vermögensämter in dem betroffenen Verfahren jahrelang hingenommen, ist der Bestandskraft dieser Entscheidungen selbst bei deren Rechtswidrigkeit der Vorzug zu geben. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    15.05.2014
  3. 1 K 917/13 - Abzug des Rückforderungsbetrages von der gekürzten Bemessungsgrundlage für Hauptentschädigung; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts; Zeitpunkt der Rechtswidrigkeit; Voraussetzungen für der Rücknahme entgegenstehenden Verbrauch
    Leitsatz: 1. In den Fällen, in denen der Berechtigte nach § 2 Abs. 1 VermG oder sein Gesamtrechtsvorgänger für zu entschädigende Vermögenswerte Hauptentschädigung nach dem LAG erhalten hat, ist von der nach § 7 EntschG gekürzten Bemessungsgrundlage der Rückforderungsbetrag abzuziehen. 2. Für das Merkmal der Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts, dessen Rücknahme erfolgen soll, kommt es auf den Zeitpunkt seines Erlasses an. 3. Ein Verbrauch i. S. d. § 48 Abs. 2 Satz 2 VwVfG, der der Rücknahme eines begünstigenden Verwaltungsaktes entgegenstehen könnte, liegt dann nicht vor, wenn Geldbeträge für Anschaffungen mit entsprechendem Wert angesetzt werden, die wertmäßig noch im Vermögen des Begünstigten vorhanden sind, oder sich dieser mit dem aufgrund des Verwaltungsaktes erhaltenen Geld von bestehenden Verbindlichkeiten befreit. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Cottbus
    10.04.2014
  4. 8 L 2977/13.GI - Fragen der Wasser- und Abwassergebührenfestsetzung; Frischwasserverbrauch; Niederschlagswasserentsorgung; Wasserzähler; Regenwasserentgelt
    Leitsatz: 1. Der Frischwasserverbrauch ist keine geeignete Größe zur Bemessung der Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer; s. bereits Beschluss vom 11.3.2010 - 8 L 281/10.GI -). 2. Die Ermittlung der verbrauchten Wassermenge mittels eines Wasserzählers als Messeinrichtung ist rechtlich nicht zu beanstanden.
    VG Gießen
    08.01.2014
  5. 6 A 680/12 - Ersatz werthaltiger Maßnahmen; ausgleichspflichtige Werterhöhung des Restitutionsobjektes; Verfügungsberechtigter
    Leitsatz: 1. § 11 Abs. 2 Satz 3 VZOG beschränkt die Anspruchsinhaberschaft nicht auf den Verfügungsbefugten i.S.v. § 8 Abs. 1 VZOG. Anspruchsinhaber kann jeder Verfügungsberechtigte sein, wie sich aus § 8 Abs. 2 Satz 2 VZOG ergibt. 2. Der Verfügungsberechtigte i.S.v. § 11 Abs. 2 Satz 3 VZOG ist nach Sinn und Zweck weit auszulegen. Daher hat diejenige Körperschaft, der der Vermögenswert letztlich zusteht, derjenigen Körperschaft, die die Maßnahmen vorgenommen hat, die dafür aufgewendeten Haushaltsmittel zu erstatten. Von daher ist konkret darauf abzustellen, welche mit Haushaltsmitteln ausgestattete juristische Person tatsächlich die Mittel für eine Bebauung, Modernisierung oder Instandsetzung in Ausübung einer - zumindest vermeintlichen - Verfügungsberechtigung aufgewendet hat. 3. Die Frist des § 7 Abs. 8 Satz 2 VermG ist mangels Regelungslücke auf die Regelung des § 11 Abs. 2 Satz 3 VZOG nicht analog anwendbar.
    VG Greifswald
    14.11.2014
  6. 1 K 964/11 - Berechtigter, Grundstücksbegriff, Anwartschaftsrecht, Vermögenswert, Anteil am ungetrennten Hofraum, Liegenschaftskataster, entschädigungslose Enteignung, unlautere Machenschaft
    Leitsatz: 1. Ein dingliches Anwartschaftsrecht als nach dem Vermögensgesetz geschützter Vermögenswert kann nur an einem katastermäßig erfassten und im Grundbuch eintragungsfähigen Grundstück erfolgen.2. Ein im Grundbuch eingetragener „Anteil am ungetrennten Hofraum“ bezieht sich auf Grundstücke im Innenstadtbereich, die zwar hinsichtlich ihrer Außengrenzen, nicht aber hinsichtlich der einzelnen Anteile hieran vermessen und katastermäßig erfasst wurden. Fehlen Katasterangaben, ist ein „Anteil am ungetrennten Hofraum“ im grundbuchrechtlichen Sinne nicht eintragungsfähig. (Leitsätze der Redaktion)
    VG Leipzig
    15.01.2014
  7. 8 K 83/12 Me - Berufliche Rehabilitierung; Berufswunsch; Berufsmöglichkeit; hypothetische Aufstiegschancen; Verfolgungszeit; verfolgter Schüler
    Leitsatz: 1. Hypothetische berufliche Chancen führen nicht zur beruflichen Rehabilitierung, da kein Eingriff in eine innegehabte berufliche oder berufsbezogene Position vorliegt. 2. Die Zeit als verfolgter Schüler ist keine Verfolgungszeit i. S. d. § 2 Abs. 1 BerRehaG.
    VG Meiningen
    16.01.2014
  8. M 4 K 13.562 - Verzugszinsen für Kapitalentschädigung nach Strafrechtlicher Rehabilitierung frühestens ab 9. Dezember 2010
    Leitsatz: 1. Verzugszinsen für Kapitalentschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger.2. Keine rückwirkende Verzugszinsenregelung auf Zeitraum vor dem 9. Dezember durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vom 2. Dezember 2010. (Leitsätze der Redaktion)
    VG München
    01.07.2014
  9. M 4 K 13.940 - Keine Verzugszinsen auf „verspätet“ gewährte Kapitalentschädigung
    Leitsatz: Kein Anspruch auf Verzugszinsen hinsichtlich „verspätet“ gewährter und ausgezahlter Kapitalentschädigung nach § 17 StrRehaG. (Leitsatz der Redaktion)
    VG München
    01.07.2014
  10. 11 K 4205/13 - Berufliche Rehabilitierung
    Leitsatz: Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz schlägt für die vor dem 30. Juni 1990 aus der DDR ausgereisten politisch Verfolgten keine Brücke in der Form, dass die Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem als kausale Folge der politischen Verfolgung fingiert werden kann. Eine solche Rechtsfolge sieht das Berufliche Rehabilitierungsgesetz nicht vor.
    VG Potsdam
    18.11.2014