« zurück zur Suche

Urteil Verzugszinsen für Kapitalentschädigung nach Strafrechtlicher Rehabilitierung frühestens ab 9. Dezember 2010


Schlagworte

Verzugszinsen für Kapitalentschädigung nach Strafrechtlicher Rehabilitierung frühestens ab 9. Dezember 2010

Leitsätze

1. Verzugszinsen für Kapitalentschädigung nach dem strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz frühestens nach Ablauf von sechs Kalendermonaten nach Eingang des vollständigen Leistungsantrags beim zuständigen Leistungsträger.

2. Keine rückwirkende Verzugszinsenregelung auf Zeitraum vor dem 9. Dezember durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften vom 2. Dezember 2010.

(Leitsätze der Redaktion)

Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.

Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?

Der DoReMi-Zugang bietet Ihnen unbeschränkten Zugriff auf alle Dokumente.

nur 5,- € / Monat

Sie kaufen

DoReMi-Zugang bis zum 31.12.2024 (7 Monate)
  • Den aktuellen (Rest-)Monat schenken wir Ihnen.
  • Anschließende automatische Verlängerung um 12 Monate.
  • Kündigung (mit Rückerstattung) 1 Monat zum Quartalsende.
35,- €
(inkl. MwSt.)

Haben Sie bereits ein Konto? Jetzt anmelden

Rechnungs- & Login-Daten
Zahlungsdaten SEPA-Lastschrift

Zusammenfassung

Sie kaufen unbegrenzten Zugang zur DoReMi mit einer Vertragslaufzeit bis zum 31.12.2024 zum Preis von
35,- € inkl. 7% MwSt. (= 2,29 €).

Im Anschluss an die Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag um 12 Monate zum Preis von 60,- € (inkl. MwSt.).

Eine Kündigung ist mit einer Frist von 1 Monat zum Quartalsende möglich.