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65 S 213/13 - Widerspruchslose Entgegennahme von verspäteter Mietzahlung nach Abmahnung als VertragsänderungLeitsatz: Mahnt der Vermieter ständig verspätete Mietzahlungen zunächst ab, nimmt er danach jedoch über mehrere Jahre die weiterhin verspäteten Zahlungen konsequenzlos hin, ist von einer konkludenten Änderung der Fälligkeitsregelung auszugehen. (Leitsatz der Redaktion)LG Berlin08.01.2014
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8 L 2977/13.GI - Fragen der Wasser- und Abwassergebührenfestsetzung; Frischwasserverbrauch; Niederschlagswasserentsorgung; Wasserzähler; RegenwasserentgeltLeitsatz: 1. Der Frischwasserverbrauch ist keine geeignete Größe zur Bemessung der Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer; s. bereits Beschluss vom 11.3.2010 - 8 L 281/10.GI -). 2. Die Ermittlung der verbrauchten Wassermenge mittels eines Wasserzählers als Messeinrichtung ist rechtlich nicht zu beanstanden.VG Gießen08.01.2014
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14 S 25592/13 - Zeitpunkt für Absenkung der Kappungsgrenze auf 15 %Leitsatz: Für die Wirksamkeit der herabgesetzten Kappungsgrenze auf 15 % aufgrund einer Kappungsgrenzen-VO ist auf den Zeitpunkt des Zugangs des Mieterhöhungsverlangens abzustellen. (Leitsatz der Redaktion)LG München I08.01.2014
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63 S 282/13 - Modernisierung, Austausch der Holzkastendoppelfenster gegen Isolierglasfenster, Angabe der voraussichtlichen DauerLeitsatz: 1. Der Austausch von Holzkastendoppel- gegen Kunststoffisolierglasfenster ist auch bei einem geringeren Wärmedämmwert als Maßnahme zur nachhaltigen Energieeinsparung duldungspflichtig. 2. Etwaige Verzögerungen der angekündigten Einbautermine sind für die Wirksamkeit der Ankündigung unschädlich. (Leitsätze der Redaktion)LG Berlin07.01.2014
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8 W 96/13 - Streitwert bei Minderungsklage; MietmangelLeitsatz: Ein auf die Feststellung der Minderung gerichteter Klageantrag ist in Analogie zu § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12fachen Minderungsbetrag zu bemessen.KG06.01.2014
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8 U 83/13 - Gewerbliche Weitervermietung trotz Gemeinnützigkeit; analoge Anwendung des § 565 BGB; Eintritt des Vermieters in den ZwischenmietvertragLeitsatz: Der Umstand, dass der Zwischenmieter - der nach seiner Satzung ein gemeinnütziger Verein ist, welcher den Wohnraum an von ihm betreute Personen mit geringen Chancen auf dem Wohnungsmarkt weitervermieten soll - bei der Weitervermietung sodann tatsächlich unter Missachtung seines Vereinszwecks in eigener Gewinnerzielungsabsicht und damit gewerblich handelt, rechtfertigt weder eine direkte noch analoge Anwendung von § 565 BGB.KG06.01.2014